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24.04.2020Investitionszuschuss: Einbruchschutz:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Mieter auch im Bereich Einbruchschutz, und zwar mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 1.600 Euro. Gefördert werden Maßnahmen von einbruchhemmenden Türen und Garagentoren, unterschiedliche Nachrüstsysteme für Fenster und Fensterrahmen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen und Lösungen für Sicherheitstechnik für Smart-Home-Anwendungen.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Ersterwerber eines sanierten Hauses oder einer sanierten Wohnung, an aus Privatpersonen bestehende Wohneigentümergemeinschaften sowie an Mieter und Mieterinnen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der durchzuführenden Maßnahme und kann auf der Internetseite der KfW berechnet werden.

Der Investitionszuschuss lässt sich mit anderen Förderprogrammen der KfW, beispielsweise im Bereich der energetischen Sanierung, verknüpfen. Weitere wichtige Informationen und Merkblätter zum Investitionszuschuss sowie Formulare für die Beantragung des Zuschusses stehen auf der Internetseite der KfW zum Download bereit. Wichtig ist, den Zuschuss vor Beginn der Maßnahmen zu beantragen.

Quelle: KfW
© photodune.net

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