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19.08.2019Gesetzesentwurf: Steuererlass bei Mitarbeiterwohnungen:

Mitarbeiterwohnen soll attraktiver werden. Dafür müssen der Bundestag und der Bundesrat einem Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zustimmen. Demnach sollen Mieter einer verbilligten Mitarbeiterwohnung den geldwerten Vorteil künftig nicht mehr versteuern müssen. Voraussetzung für den Steuererlass ist, dass die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

Auch soll der Steuererlass Unternehmen als Anreiz dienen, stärker in den Bereich des Mitarbeiterwohnens zu investieren. Werden Wohnungen für Angestellte attraktiver, steigt die Nachfrage und die Unternehmen können wiederum die Mieten zu einem günstigeren Preis anbieten. Mit dem Umzug in eine Mitarbeiterwohnung stellen Arbeitnehmer gleichzeitig ihren Wohnraum anderen Wohnungssuchenden zur Verfügung. Laut GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist die Förderung des Mitarbeiterwohnens ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen.

Bereits jetzt ist zu sehen, dass große Unternehmen die Idee der ehemaligen Werkswohnungen auch für die Akquise von Mitarbeitern anwenden. Große Konzerne oder Institutionen, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, das Deutsche Rote Kreuz oder die Stadtwerke München erbauen und mieten zusätzlich Wohnungen für Mitarbeiter oder Auszubildende, um sie bei der Suche nach bezahlbaren Wohnungen zu unterstützen. Auch auf bereits existierenden Eigentumsgrundstücken der Unternehmen sollen künftig Mitarbeiterwohnungen entstehen. Dafür muss allerdings das Land erst einmal baureif gemacht werden.

Quelle: GdW
© photodune.net

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